Wer nach Autounfällen den Schaden hat, sollte auf der Hut sein. Immer raffinierter versuchen die Versicherungen, den Opfern unverschuldeter Unfälle Teile Ihrer Schadenersatzansprüche vorzuenthalten.
So suggerieren einige Versicherer dem Unfallopfer geschickt mit der Formulierung "Wir verzichten ausdrücklich darauf, einen Sachverständigen einzuschalten..." ihre einseitige Willenserklärung sei auch für den Geschädigten bindend.
Verkehrte Welt: Der Versicherer verzichtet auf ein Recht, das nicht ihm, sondern dem Geschädigtem zusteht.
Herr Müller aus Chemnitz wollte mit seinem Audi A6 an einer Kreuzung nach rechts abbiegen, hielt aber nochmals an, weil am Zebrastreifen Fußgänger warteten. Plötzlich ein kräftiger Rums. Ein Autofahrer war Ihm von hinten aufgefahren. Warnblinker an. Dann stieg Herr Müller aus und schaute sich sein Fahrzeug an. Halb so schlimm, dachte er. Außer ein paar Schrammen und Lackschäden am Stossfänger war nichts zu sehen. Auch der andere Fahrer war froh, dass nichts "Ernstes" passiert war, gab Herrn Müller seine Karte und seine Versicherungsdaten.
Der eigentliche Ärger begann erst nach dem Unfall. Müller meldete den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung, worauf diese ihren "hauseigenen" Gutachter vorbeischickte. Der schätzte den Schaden auf 750,00 Euro und nannte ihm auch gleich eine „gute Werkstatt“. Da kamen Müller Zweifel. Er beauftragte einen unabhängigen Sachverständigen. Dieser bezifferte den Schaden auf 1650,00 Euro. Nicht nur der Stossfänger, sondern auch die Karosserie darunter hatte etwas abbekommen.
Was sich im ersten Moment anhört wie ein Einzelfall hat Methode. Versicherer wollen Kosten sparen und deshalb unabhängige Gutachter und Rechtanwälte möglichst ausschalten.
Im Gegenzug bieten sie ihr eigenes Schadenmanagement an. Dabei wird der Eindruck erweckt, die Abwicklung sei besonders schnell und effektiv.
Die Sache hat jedoch einen Haken: Der Geschädigte erfährt nie, welche Ansprüche er tatsächlich hat. Die meisten Versicherer zahlen aber nur, was ausdrücklich gefordert wird.
Der Deutsche Anwaltsverein spricht hier von "Schadensteuerung und Manipulation der Unfallopfer". Die Experten warnen deshalb davor, sich die gesetzliche Entscheidungsfreiheit wie ein Schaden abgewickelt wird, durch die Versicherer diktieren zu lassen.